Seit heute, 1. September 2026, gelten neue Regeln für Reisende und Steuerpflichtige. An zunächst vier Bahnhöfen untersagt die Deutsche Bahn den Alkoholkonsum, während Lohnsteuerhilfevereine mehr Fälle mit Vermietungseinkünften beraten dürfen. Käufer sollten außerdem den 27. September im Blick behalten, wenn strengere Vorgaben für Umweltwerbung und neue Garantielabels starten.
Auf einen Blick
- Das Alkoholverbot beginnt in Berlin, Kiel und Braunschweig.
- Verschlossene alkoholische Getränke dürfen mitgeführt werden.
- Die Einnahmegrenzen für bestimmte Vermietungsfälle bei Lohnsteuerhilfevereinen entfallen.
- Neue Regeln gegen unbelegte Umweltwerbung gelten erst ab 27. September.
Alkoholkonsum ist zunächst an vier Bahnhöfen untersagt
Betroffen sind der Berliner Hauptbahnhof, der Bahnhof Berlin Gesundbrunnen sowie die Hauptbahnhöfe Kiel und Braunschweig. Das Verbot gilt in den Bahnhofshallen und auf den Bahnsteigen. Bis zum 15. Oktober 2026 will die Deutsche Bahn die Regel schrittweise auf rund 5.400 Bahnhöfe ausweiten.
Untersagt ist der Konsum, nicht das bloße Mitführen von Alkohol. Verschlossene Flaschen oder Dosen bleiben erlaubt. Auch gastronomische Betriebe in den Bahnhöfen sind ausgenommen.
Wer gegen die Hausordnung verstößt, muss zunächst mit einem Platzverweis rechnen. Bei wiederholten Verstößen kann ein Hausverbot folgen. Da die Einführung gestaffelt erfolgt, sollten Reisende die Hausordnung ihres konkreten Bahnhofs prüfen.
Lohnsteuerhilfevereine dürfen mehr Vermietungsfälle beraten
Ebenfalls seit heute ist der Beratungsumfang bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung erweitert. Die bisherigen Einnahmegrenzen von 18.000 Euro bei Einzelveranlagung und 36.000 Euro bei Zusammenveranlagung entfallen.

Das bedeutet jedoch nicht, dass Lohnsteuerhilfevereine uneingeschränkt jede steuerliche Konstellation übernehmen dürfen. Steuerpflichtige sollten vorab klären, ob ihr individueller Fall weiterhin unter die Voraussetzungen des Steuerberatungsgesetzes fällt und welche Unterlagen benötigt werden.
Umweltwerbung und Garantielabels ändern sich am 27. September
Erst ab 27. September 2026 müssen Unternehmen pauschale Umweltversprechen nachvollziehbar belegen. Damit sollen Verbraucher besser erkennen können, ob Aussagen zur Umweltfreundlichkeit eines Produkts tatsächlich begründet sind.
Zusätzlich sollen neue EU-Labels Rechte und freiwillige Garantien deutlicher darstellen. Das Gewährleistungslabel informiert über den mindestens zweijährigen Reparatur- oder Ersatzanspruch. Das GARAN-Label kennzeichnet zusätzliche Haltbarkeitsgarantien, die über die gesetzlichen Ansprüche hinausgehen können. Entscheidend bleiben die konkreten Garantiebedingungen.
Diese Kontrollen sind jetzt sinnvoll
- Am Bahnhof prüfen, ob das Alkoholverbot dort bereits eingeführt wurde.
- Beim Lohnsteuerhilfeverein den zulässigen Beratungsumfang für Vermietungseinkünfte erfragen.
- Ab 27. September Belege hinter Umweltwerbung und die Bedingungen zusätzlicher Garantien vergleichen.
Die Bundesregierung veröffentlichte ihre Übersicht zu den September-Regeln am 28. August 2026. Die Deutsche Bahn hatte Startorte, Ausnahmen und den bundesweiten Einführungszeitraum bereits am 21. Juli bekannt gegeben.
Quelle: Bundesregierung
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Quellenprüfung Offizielle Grundlagen
Die Angaben beruhen auf den veröffentlichten Informationen der Bundesregierung und der Deutschen Bahn.
- Start des Alkoholverbots an vier Bahnhöfen zum 1. September geprüft
- Ausnahmen für Gastronomie und verschlossene Getränke abgeglichen
- Wegfall der Einnahmegrenzen bei Vermietungseinkünften geprüft
- Beginn der Verbraucherregeln am 27. September abgeglichen
- Quelle
- Bundesregierung: Gesetzliche Neuregelungen im September 2026
- Umfang
- Deutschland
- Aktualisiert
- 2026-09-01 16:38
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