2026-10-24 Aktuelle Nachrichten aus Deutschland, der Wirtschaft und der Welt.
Eine rote Grabkerze steht auf einem Brückengeländer über der Wupper in Opladen, Deutschland.

Allerheiligen 2026: Was am 1. November geöffnet bleibt

Allerheiligen fällt 2026 auf Sonntag, den 1. November. Gesetzlicher Feiertag ist der Tag in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Wer einen Friedhof, einen Gottesdienst oder Familie besuchen möchte, sollte Anreise und örtliche Öffnungszeiten vorab prüfen: Sonntagsruhe gilt ohnehin, und konkrete Angebote unterscheiden sich je nach Ort und Betreiber.

In fünf Bundesländern ist Allerheiligen ein gesetzlicher Feiertag

Die Feiertage werden in Deutschland durch die Länder geregelt. Allerheiligen ist 2026 in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland gesetzlicher Feiertag. In den übrigen Ländern gilt der 1. November nicht als gesetzlicher Feiertag.

Da Allerheiligen 2026 auf einen Sonntag fällt, gilt die Sonntagsruhe bundesweit unabhängig vom Feiertagsstatus. Daraus lässt sich jedoch keine einheitliche Regel für jedes Geschäft, Museum oder jede Einrichtung ableiten. Öffnungen und Angebote hängen vom jeweiligen Ort und Betreiber ab.

Friedhofsbesuch und Anreise lokal planen

Für einen Besuch am Friedhof lohnt sich ein Blick auf die Hinweise der jeweiligen Gemeinde oder Friedhofsverwaltung. Zugänge, Einrichtungen und mögliche Servicezeiten können örtlich verschieden sein. Prüfen Sie außerdem den Fahrplan für Ihre konkrete Verbindung und planen Sie bei erwarteter Auslastung zusätzliche Zeit für die Anreise ein.

Allerheiligen 2026: Was am 1. November geöffnet bleibt

Vor einem Gottesdienst sollten Sie Uhrzeit und Ort bei der zuständigen Kirchengemeinde nachsehen. Auch bei Museen und anderen Ausflugszielen sind die veröffentlichten Öffnungszeiten des jeweiligen Hauses maßgeblich. Verlassen Sie sich nicht auf pauschale Angaben zu Sonderöffnungen am Feiertag.

  • Öffnungszeiten und Hinweise bei Gemeinde, Friedhofsverwaltung oder Betreiber prüfen.
  • Fahrplan für Hin- und Rückfahrt am 1. November kontrollieren.
  • Für die Anreise und die Wege vor Ort ausreichend Zeit einplanen.
  • Am Friedhof Rücksicht auf stille Gedenkorte und andere Besuchende nehmen.

Allerheiligen und Allerseelen sind zwei verschiedene Tage

Allerheiligen ist am 1. November. Allerseelen folgt am 2. November und ist kein bundesweiter gesetzlicher Feiertag. Wer an beiden Tagen Besuche plant, sollte die jeweiligen Öffnungszeiten und Fahrpläne für das konkrete Datum separat prüfen.

Quelle: Bundesministerium des Innern

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