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Berlin vor möglichem Datenleck: Wer betroffen sein könnte

Von der Beauty-in-Town-Redaktion | Stand: 4. September 2026

Am Freitag, 4. September 2026, könnten Daten veröffentlicht werden, die bei dem IKT-Vorfall im Landesnetz Berlin abgeflossen sind. Nach Angaben des Presse- und Informationsamts können darunter personenbezogene Informationen von Beschäftigten des Landes, Berliner Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen sein. Wer feststellt, dass eigene Daten veröffentlicht wurden, soll laut Behörden Strafanzeige erstatten – über die Internetwache der Polizei Berlin oder bei jeder örtlichen Polizeidienststelle.

Veröffentlichung am 4. September nicht ausgeschlossen

Die Gruppe Rhysida hat sich zu dem Angriff bekannt und behauptet, insgesamt 5,7 Terabyte gestohlene Daten zu besitzen. Ob diese Mengenangabe vollständig zutrifft und welche konkreten Datensätze enthalten sind, geht aus der Mitteilung des Landes Berlin nicht hervor.

Seit dem Freitag vor der Veröffentlichung der Behördenmitteilung sollen die mutmaßlichen Täter das Land erpressen. Die Daten wurden demnach im Rahmen einer Versteigerung angeboten. Das Mindestgebot lag bei 30 Bitcoin, was in der Mitteilung mit rund zwei Millionen Euro beziffert wird.

Florian Hauer, Chief Digital Officer des Landes Berlin, erklärte, das Land lasse sich nicht erpressen. Die Sicherheit der Beschäftigten sowie der Berlinerinnen und Berliner stehe im Vordergrund.

Beschäftigte, Bürger und Unternehmen könnten betroffen sein

Der bislang bekannte mögliche Kreis der Betroffenen ist breit. Er umfasst Bedienstete des Landes Berlin, Privatpersonen und Unternehmen, deren Daten in den Systemen der betroffenen Verwaltungen verarbeitet wurden. Welche Personen tatsächlich betroffen sind, lässt sich nach dem veröffentlichten Ermittlungsstand noch nicht abschließend bestimmen.

Sobald die Analyse einzelne Betroffene erkennen lässt, wollen die zuständigen Senatsverwaltungen diese risikobasiert und entsprechend den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung sowie des Berliner Datenschutzgesetzes informieren. Die Mitteilung enthält keine pauschale Aufforderung an alle Berlinerinnen und Berliner, vorsorglich Anzeige zu erstatten.

Für Beschäftigte stehen Beratungsangebote bereit. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hat zusätzlich eine Ansprechstelle eingerichtet und bindet einen externen Vertrauensanwalt für vertrauliche oder rechtlich relevante Anliegen ein.

Berlin vor möglichem Datenleck: Wer betroffen sein könnte

Keine Hinweise auf eine fortdauernde Infiltration

Nach dem derzeitigen Kenntnisstand liegen den Behörden keine Hinweise darauf vor, dass das Landesnetz Berlin noch infiltriert ist. Eine abschließende Entwarnung ist damit jedoch nicht verbunden: Die forensischen Untersuchungen dauern an und sollen auch klären, ob über die bisher bekannten Bestände hinaus weitere Daten abgeflossen sind.

Die laufende Prüfung ist entscheidend für die individuelle Benachrichtigung. Erst wenn Datensätze ausgewertet und Personen zuverlässig zugeordnet werden können, lässt sich das jeweilige Risiko genauer bestimmen.

Behörden bündeln Ermittlungen und Krisenmaßnahmen

Der Berliner Senat arbeitet mit dem Landeskriminalamt Berlin, der Staatsanwaltschaft Berlin, dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und weiteren Sicherheitsbehörden des Bundes zusammen. Betroffen sind insbesondere die Senatsverwaltungen für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt sowie für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.

Das Landeskriminalamt Berlin und die Mobilitätsverwaltung haben jeweils eine Besondere Aufbauorganisation eingerichtet. Dort werden Kräfte für Ermittlungen, Angriffsanalyse, Datensicherung und die Beratung von Beschäftigten gebündelt. Zwischen den beiden betroffenen Senatsverwaltungen arbeitet zudem eine gemeinsame Taskforce.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen koordiniert ihre Maßnahmen über einen Krisenstab. Auch der IKT-Notfallstab des Landes tagt bis auf Weiteres.

Anzeige nach einer bestätigten Veröffentlichung

Die konkrete Handlungsempfehlung der Behörden greift, wenn persönliche Daten tatsächlich veröffentlicht wurden: Betroffene sollen dann Strafanzeige erstatten. Parallel prüfen die zuständigen Stellen, wen sie nach den datenschutzrechtlichen Vorgaben direkt informieren müssen.

Der nächste überprüfbare Stand hängt davon ab, ob Rhysida am 4. September tatsächlich Daten veröffentlicht und welche Personen die fortgesetzte forensische Analyse als betroffen identifiziert.

Quelle: Berlin Senate Chancellery Press Releases

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