2026-09-20 Aktuelle Nachrichten aus Deutschland, der Wirtschaft und der Welt.
Anzeigetafel am Flughafen mit einer Übersicht von verschiedenen Flugzeiten und Zielorten.

Flug gestrichen oder verspätet: Das steht Reisenden zu

Wird ein Flug gestrichen oder erreicht das Ziel stark verspätet, kommen mehrere Ansprüche infrage: Versorgung am Flughafen, Erstattung oder Ersatzbeförderung und unter bestimmten Voraussetzungen eine pauschale Zahlung von 250, 400 oder 600 Euro. Diese Rechte müssen getrennt geprüft werden – eine außergewöhnliche Ursache schließt nicht automatisch jede Leistung aus.

Von der Redaktion Beauty in Town | Stand: 27. August 2026

Wann die EU-Fluggastrechte gelten

Die Regeln gelten grundsätzlich für Flüge, die in der EU starten – unabhängig vom Sitz der Fluggesellschaft. Bei einem Start außerhalb der EU und einem Ziel innerhalb der EU greifen sie regelmäßig nur, wenn die ausführende Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat. Für Island, Norwegen und die Schweiz gelten vergleichbare Regelungen.

Entscheidend sind außerdem die gesamte Flugverbindung, der tatsächlich ausführende Anbieter und bei einer Verspätung die Ankunftszeit am Endziel. Die Europäische Union erläutert den Geltungsbereich und die einzelnen Ansprüche.

Betreuung, Ersatzflug und Ausgleich sind verschiedene Ansprüche

Bei längeren Wartezeiten muss die Fluggesellschaft abhängig von Strecke und Dauer angemessene Verpflegung und Kommunikationsmöglichkeiten anbieten. Wird eine Übernachtung erforderlich, können auch Hotel und Transfer dazugehören.

Bei einer Annullierung besteht grundsätzlich die Wahl zwischen Erstattung des Tickets und anderweitiger Beförderung. Bei einer Abflugverspätung von mindestens fünf Stunden kann ebenfalls eine Erstattung infrage kommen, wenn die Reise nicht fortgesetzt wird.

Fall Möglicher Anspruch
Ankunft mindestens drei Stunden verspätet Je nach Strecke 250, 400 oder 600 Euro, sofern keine befreienden außergewöhnlichen Umstände vorliegen
Flug annulliert Erstattung oder Ersatzbeförderung; zusätzlich möglicherweise eine Ausgleichszahlung
Längere Wartezeit am Flughafen Mahlzeiten, Getränke, Kommunikation und gegebenenfalls Unterkunft

Für die Pauschale gelten typischerweise folgende Entfernungsstufen:

Flug gestrichen oder verspätet: Das steht Reisenden zu
  • Bis 1.500 Kilometer: 250 Euro
  • Längere Flüge innerhalb der EU sowie andere Flüge zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern: 400 Euro
  • Andere Flüge über 3.500 Kilometer: 600 Euro

Bei einer schnellen Ersatzbeförderung kann der Betrag reduziert werden. Bei einer Annullierung hängen Zahlung und Höhe außerdem davon ab, wann die Reisenden informiert wurden und welche Ersatzverbindung angeboten wurde.

Außergewöhnliche Umstände wie bestimmte Wetterlagen, Sicherheitsrisiken oder Einschränkungen der Flugsicherung können die Pauschale ausschließen. Die Fluggesellschaft muss jedoch darlegen, warum das Ereignis unvermeidbar war und welche zumutbaren Maßnahmen sie ergriffen hat. Betreuung, Erstattung oder Ersatzbeförderung sind deshalb gesondert zu prüfen.

Diese Nachweise sollten Reisende sichern

  • Buchungsbestätigung, Bordkarte und Gepäckbelege
  • Mitteilungen der Fluggesellschaft sowie Bildschirmfotos der Fluganzeige
  • Tatsächliche Abflug- und Ankunftszeit
  • Schriftliche Angabe zum Grund der Störung
  • Belege für notwendige Mahlzeiten, Hotelkosten und Transfers

Ausgaben sollten angemessen bleiben. Wer selbst bezahlt, weil keine Hilfe angeboten wird, sollte Quittungen aufbewahren und kurz dokumentieren, wann eine Leistung verlangt wurde.

So wird der Anspruch geltend gemacht

Die Forderung sollte zuerst schriftlich an die ausführende Fluggesellschaft gehen. Flugnummer, Reisedatum, Buchungscode, Strecke, tatsächliche Ankunftszeit und der verlangte Anspruch gehören in das Schreiben. Bei mehreren Forderungen sollte klar zwischen Kostenerstattung, Ticketpreis und Ausgleichszahlung unterschieden werden.

Verjährungs- und Ausschlussfristen können vom anwendbaren Recht und der Verbindung abhängen. Deshalb empfiehlt sich eine zeitnahe Einreichung und bei älteren Fällen eine individuelle Fristenprüfung.

Bleibt die Antwort aus oder lehnt das Unternehmen die Forderung ab, kann die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr ein außergerichtliches Verfahren anbieten. Voraussetzung ist unter anderem, dass das betroffene Verkehrsunternehmen teilnimmt und der Fall die Verfahrensbedingungen erfüllt.

Quelle: Europäische Union – Your Europe

Kommentare

Noch keine Kommentare. Seien Sie der Erste!

Weitere Geschichten