Von der Redaktion Beauty in Town | Stand: 14. August 2026
Steigt die Raumtemperatur am Arbeitsplatz über 26 Grad Celsius, soll der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen ergreifen. Oberhalb von 30 Grad sind wirksame Maßnahmen erforderlich. Mehr als 35 Grad machen einen Raum ohne besonderen Schutz grundsätzlich ungeeignet – ein automatisches Recht auf „Hitzefrei“ entsteht daraus jedoch nicht.
Was bei 26, 30 und 35 Grad im Betrieb gilt
Die Arbeitsstättenregel ASR A3.5 der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin konkretisiert den betrieblichen Umgang mit hohen Raumtemperaturen. Entscheidend ist die Lufttemperatur im Arbeitsraum, nicht allein die Außentemperatur oder das persönliche Wärmeempfinden.
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| Temperaturstufe | Betriebliche Konsequenz |
|---|---|
| Über 26 Grad | Der Arbeitgeber soll geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen. |
| Über 30 Grad | Wirksame Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten sind erforderlich. |
| Über 35 Grad | Der Raum ist ohne besondere Schutzmaßnahmen grundsätzlich nicht als Arbeitsraum geeignet. |
Die Schwellenwerte bedeuten nicht, dass bei 26 oder 30 Grad automatisch die Arbeit eingestellt werden muss. Auch oberhalb von 35 Grad kann eine Nutzung möglich sein, wenn Schutzmaßnahmen greifen, wie sie sonst für Hitzearbeit erforderlich sind.
Welche Maßnahmen Arbeitgeber ergreifen können
Welche Lösung geeignet ist, hängt vom Gebäude, der Tätigkeit und der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz ab. Praktisch kommen insbesondere folgende Maßnahmen infrage:

- Fenster und Glasflächen wirksam gegen direkte Sonneneinstrahlung abschirmen.
- Räume während kühler Morgen- oder Nachtstunden lüften.
- Wärme erzeugende Geräte möglichst reduzieren oder zeitweise abschalten.
- Arbeitszeiten vorverlegen, Pausen anpassen oder belastende Aufgaben in kühlere Stunden legen.
- Bekleidungsregeln lockern, soweit Sicherheit und Hygiene dies erlauben.
- Geeignete Getränke bereitstellen und zusätzliche Erholungspausen ermöglichen.
Die Maßnahmen müssen tatsächlich entlasten. Ein bereitgestellter Ventilator genügt deshalb nicht in jeder räumlichen oder betrieblichen Situation.
Kein automatischer Anspruch auf Hitzefrei
Beschäftigte dürfen bei hohen Temperaturen nicht allein aufgrund eines Messwerts eigenmächtig nach Hause gehen. Wer die Arbeit ohne Abstimmung beendet, riskiert arbeitsrechtliche Folgen. Stattdessen sollten Beschäftigte die Temperatur dokumentieren und ihre Führungskraft auf konkrete Belastungen oder fehlende Schutzmaßnahmen hinweisen.
Bleibt eine Reaktion aus, können je nach Betrieb der Betriebsrat, die Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Betriebsarzt oder die zuständige Arbeitsschutzbehörde einbezogen werden. Bei Schwindel, Übelkeit, Kopfschmerzen oder Kreislaufproblemen ist die Arbeit zu unterbrechen und unmittelbar Hilfe zu holen.
Vor Arbeitswegen und Außeneinsätzen Warnungen prüfen
Für Wege zur Arbeit und Tätigkeiten im Freien gelten zusätzliche Risiken durch Sonne, hohe Luftfeuchtigkeit und körperliche Belastung. Der Deutsche Wetterdienst veröffentlicht regional aufgelöste amtliche Wetter- und Hitzewarnungen. Beschäftigte und Einsatzplaner sollten diese vor Fahrtbeginn oder Außeneinsätzen prüfen und Arbeitszeiten, Pausen sowie Sonnenschutz entsprechend anpassen.
Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Kontext und Aktionen Über diesen Artikel
Quellenprüfung Amtliche Grundlagen
Die Temperaturstufen beruhen auf der ASR A3.5; regionale Warnungen stellt der Deutsche Wetterdienst bereit.
- Schwellenwerte von 26, 30 und 35 Grad mit der ASR A3.5 abgeglichen
- Hinweis zum fehlenden automatischen Anspruch auf Hitzefrei eingeordnet
- Amtliche Warnseite des Deutschen Wetterdienstes verlinkt
- Quelle
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
- Umfang
- Deutschland
- Aktualisiert
- 2026-08-17 11:41
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