Winterliche Straßenverhältnisse sind der entscheidende Anlass für Winterreifen: In Deutschland gilt die situative Winterreifenpflicht, wenn Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte auf der Fahrbahn herrschen. Wer bei solchen Bedingungen unterwegs ist, braucht passende Reifen – unabhängig davon, welches Datum der Kalender zeigt. Prüfen Sie deshalb Reifen und Route rechtzeitig und vereinbaren Sie den Werkstatttermin, bevor die erste Kältewelle die Nachfrage steigen lässt.
Wetter und Strecke entscheiden über den Wechsel
Winterreifen sind für niedrige Temperaturen und winterliche Fahrbahnen ausgelegt. Eine feste gesetzliche Wechselzeit gibt es nicht. Als praktische Orientierung gilt häufig die Faustregel „von O bis O“ – von Oktober bis Ostern. Sie ist jedoch keine Rechtsvorschrift und ersetzt nicht den Blick auf Wetter, Fahrstrecke und Reifenzustand.
Planen Sie den Wechsel ein, wenn in Ihrer Region wiederholt Frost, Schnee oder überfrierende Nässe zu erwarten sind und Sie dann fahren müssen. Besonders relevant sind frühe Fahrten, schattige Landstraßen, Höhenlagen und Strecken, auf denen Schneeräumen oder Streuen später greift. Bei milder Witterung und kurzen Fahrten im Flachland kann der Zeitpunkt anders liegen als bei regelmäßigen Fahrten über Mittelgebirgsstraßen.
Entscheidend ist auch, wohin Sie fahren: Die Bedingungen am Wohnort sagen wenig über eine morgendliche Fahrt in eine höher gelegene Region aus. Prüfen Sie vor längeren Fahrten Wetter und Straßenlage entlang der gesamten Route. Wenn winterliche Verhältnisse möglich sind, sollte die passende Bereifung bereits montiert sein.
Diese Kennzeichnung zählt bei Winterreifen
Für die situative Winterreifenpflicht sind Reifen mit dem Alpine-Symbol maßgeblich: ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Die frühere M+S-Kennzeichnung allein reicht für Reifen, die ab dem 1. Januar 2018 hergestellt wurden, nicht mehr aus. Für ältere M+S-Reifen galt eine Übergangsfrist, die am 30. September 2024 endete. Seitdem erfüllen sie die Vorgabe nicht mehr allein.

Kontrollieren Sie die Seitenwand jedes Reifens auf das Alpine-Symbol. Sind Sie unsicher, ob ein Reifen die Anforderungen erfüllt oder wie alt er ist, lassen Sie die Kennzeichnung und den Zustand in der Werkstatt prüfen. Die Pflicht gilt bei winterlichen Straßenverhältnissen für alle Kraftfahrzeuge; wer ohne geeignete Bereifung fährt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Bei einer Behinderung oder Gefährdung kann es höher ausfallen.
Profil und Schäden vor dem Termin prüfen
Die gesetzliche Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 Millimeter. Für Winterreifen wird jedoch eine deutlich größere Profiltiefe empfohlen, damit sie auf Schnee und Nässe mehr Reserven haben. Als häufig genannter Richtwert gelten mindestens vier Millimeter. Das ist eine Empfehlung, keine allgemeine gesetzliche Mindestgrenze.
So prüfen Sie die Reifen vor dem Wechsel oder einer Fahrt:
- Messen Sie die Profiltiefe an mehreren Stellen der Lauffläche, nicht nur in der Mitte. Ein Profiltiefenmesser ist dafür genauer als eine grobe Sichtprüfung.
- Suchen Sie die Seitenwände und Laufflächen nach Rissen, Beulen, Schnitten, eingefahrenen Fremdkörpern und auffälligem Abrieb ab.
- Vergleichen Sie die Reifen miteinander. Ungleichmäßiger Verschleiß kann auf falschen Luftdruck, eine verstellte Achse oder ein anderes Problem hinweisen.
- Prüfen Sie den Luftdruck nach den Fahrzeugangaben, wenn die Reifen montiert sind. Der passende Wert steht meist am Türrahmen, an der Tankklappe oder in der Betriebsanleitung.
Bei sichtbaren Schäden, stark unterschiedlichem Abrieb oder weniger Profil als erwartet sollte eine Fachkraft den Reifen beurteilen. Ein Reifen mit ausreichend Profil ist nicht automatisch unbeschädigt oder für jede Fahrt geeignet.

Werkstatttermin vor dem ersten Kälteeinbruch buchen
Sobald die Wettervorhersage erste Frostnächte oder Schneefall ankündigt, suchen viele Autofahrer gleichzeitig nach einem Wechseltermin. Wer den Zustand seiner Reifen schon vorher kontrolliert und den Termin früh plant, hat meist mehr Auswahl bei Werkstatt und Uhrzeit. Fragen Sie bei der Buchung, ob Einlagerung, Auswuchten oder eine Prüfung der Reifen im Preis enthalten sind.
Wer Räder selbst wechselt, sollte nur mit geeignetem Werkzeug und auf sicherem, ebenem Untergrund arbeiten und die Herstellervorgaben beachten. Nach dem Wechsel müssen Radschrauben mit dem vorgeschriebenen Drehmoment angezogen werden. Wenn Sie dabei unsicher sind, lassen Sie die Montage in einer Werkstatt erledigen.
Wenigfahrer sollten ihre Route mitdenken
Wer selten fährt, braucht nicht allein wegen eines pauschalen Datums sofort Winterreifen. Maßgeblich bleibt, ob das Auto bei winterlichen Straßenverhältnissen bewegt wird. Ein kurzer Weg kann trotzdem über eine glatte Nebenstraße führen; umgekehrt fährt ein selten genutztes Auto vielleicht den ganzen Winter nicht.
Machen Sie die Entscheidung an den tatsächlichen Fahrten fest: Welche Strecken stehen an, zu welcher Tageszeit und in welcher Höhenlage? Können Sie eine Fahrt bei Glätte verschieben oder auf ein anderes Verkehrsmittel ausweichen? Wenn Sie bei Schnee oder Eis fahren müssen, sollte das Auto die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und die Reifen sollten ausreichend Profil sowie keine sichtbaren Schäden haben.
Prüfen Sie vor einer konkreten Fahrt die Wetter- und Straßenlage für die gesamte Route. Bei angekündigter Glätte gilt: Nur mit geeigneter Bereifung starten – oder die Fahrt verschieben.
Quelle: Editorial research
Kontext und Aktionen Über diesen Artikel
Quellenprüfung Rechts- und Praxishinweis
Der Ratgeber unterscheidet zwischen der gesetzlichen Pflicht bei winterlichen Straßenverhältnissen und Empfehlungen zur Profiltiefe.
- Alpine-Symbol an allen Reifen prüfen
- Profiltiefe an mehreren Stellen messen
- Laufflächen und Seitenwände auf Schäden kontrollieren
- Wetter und Straßenlage entlang der Route beachten
- Quelle
- Bundesministerium für Digitales und Verkehr
- Umfang
- Deutschland
- Aktualisiert
- 2026-10-29 09:47
Quellenprüfung
Melden Sie ein Vertrauensproblem
Senden Sie ein klares Signal an die Community-Moderation, wenn die Quelle, die Fakten oder der Kontext überprüft werden müssen.
Kommentare