Nasses Laub kann Gehwege, Radwege und Fahrbahnen rutschig machen. Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer sollten vor allem an Stellen vorsichtig sein, an denen Blätter feucht liegen bleiben. Wer eine Gefahrenstelle entdeckt, kann sie der zuständigen Kommune melden; welche Räum- und Streupflichten gelten, hängt vom Ort und den örtlichen Regeln ab.
Wo Laub zur Rutschgefahr wird
Besondere Aufmerksamkeit ist dort sinnvoll, wo sich Blätter sammeln und bei Regen oder feuchter Witterung auf dem Boden liegen bleiben. Dazu zählen etwa Gehwege unter Bäumen, Radwege am Straßenrand sowie Straßenabschnitte, auf denen Laub in Kurven oder an Einmündungen liegen bleibt. Die tatsächliche Gefahr hängt von den Bedingungen vor Ort ab.
Das Umweltbundesamt behandelt Herbstlaub als saisonales Thema und gibt Hinweise zum Umgang damit. Für die Verkehrssicherheit ist entscheidend, dass Laub auf Wegen und Fahrbahnen bei Nässe eine rutschige Oberfläche bilden kann.
Vorsicht für Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer
Fußgänger sollten auf belaubten Abschnitten langsamer gehen und auf glatte Stellen achten. Unter einer geschlossenen Laubschicht können Unebenheiten oder der Wegbelag schwerer zu erkennen sein. Bei Dunkelheit und Regen hilft es, besonders vorausschauend zu gehen.
Radfahrer sollten ihre Geschwindigkeit anpassen und abrupte Brems- oder Lenkbewegungen auf nassem Laub vermeiden. Wer an einer Ansammlung von Blättern vorbeifahren kann, sollte dafür ausreichend Platz einplanen und den Verkehr im Blick behalten.
Autofahrer sollten auf laubbedeckten Fahrbahnen mehr Abstand halten und sanfter bremsen. In Kurven, an Kreuzungen und beim Abbiegen ist besondere Aufmerksamkeit sinnvoll, wenn dort nasses Laub liegt. Die nötige Vorsicht richtet sich nach Sicht, Fahrbahnzustand und Verkehrssituation.

Wer für Räumung und Streuung zuständig ist
Eine bundesweit einheitliche Räum- und Streupflicht lässt sich daraus nicht ableiten. Zuständigkeiten und Anforderungen richten sich nach den kommunalen Satzungen und den örtlichen Umständen. Je nach Wohnort können unterschiedliche Regeln gelten.
Wer wissen möchte, wer einen Gehweg räumen muss, sollte die Straßenreinigungs- oder Winterdienstsatzung der eigenen Stadt oder Gemeinde prüfen. Auch die Hinweise der Kommune können erklären, an welche Stelle Meldungen zu öffentlichen Wegen und Straßen gehen.
Gefahrenstellen melden und vor Ort nachsehen
Eine Meldung sollte möglichst genau beschreiben, wo sich das Laub befindet und wodurch die Stelle gefährlich wirkt. Hilfreich sind Straßenname, nahegelegene Hausnummer oder Kreuzung sowie eine kurze Beschreibung des betroffenen Geh- oder Radwegs. Für Meldungen zu öffentlichen Flächen kommen je nach Ort etwa die Stadtverwaltung, der kommunale Betriebshof oder ein Online-Meldeportal infrage.
Vor dem Herbst lohnt sich ein kurzer Blick auf die Website der eigenen Kommune. Dort lassen sich die geltenden Satzungen, Kontaktwege und aktuellen Hinweise finden. Bei einer konkreten Gefahrenstelle ist die zuständige Meldestelle vor Ort der nächste Anlaufpunkt.
Quelle: Umweltbundesamt
Kontext und Aktionen Über diesen Artikel
Quellenprüfung Hintergrund
Das Umweltbundesamt behandelt Herbstlaub als saisonales Thema; örtliche Räum- und Streuregeln veröffentlicht die jeweilige Kommune.
- Straßenreinigungs- oder Winterdienstsatzung der eigenen Kommune
- Aktuelle Hinweise und Meldewege auf der Website der Stadt oder Gemeinde
- Quelle
- Umweltbundesamt
- Umfang
- Deutschland
- Aktualisiert
- 2026-10-22 10:02
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